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Politische Forderungen - Patientenrechte in Deutschland

  • 7. Juli
  • 5 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 8. Juli

Wer bei Verdacht auf einen schweren Behandlungsfehler Aufklärung sucht, stößt noch immer auf zu viele Hürden. Deutschland hat dringenden Reformbedarf. Betroffene brauchen klare Rechte, wirksame Unterstützung und verbindliche Strukturen.



Politische Forderungen von Fokus Behandlungsfehler e.V.


Patient:innen schützen. Verantwortung stärken. Vertrauen zurückgewinnen.


A) Rechte und Unterstützung für Betroffene stärken


1. Patientenrechtegesetz grundlegend reformieren

Die Patientenrechtegesetzgebung (§§ 630a bis 630h BGB) muss nach den gesammelten Erfahrungen seit der Einführung im Jahr 2013 grundlegend reformiert werden. Ziel der Reform muss eine deutliche Stärkung der Rechte von Patientinnen und Patienten sowie die Herstellung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen den Interessen der Leistungserbringer und den Rechten geschädigter Menschen sein.


2. Gesetzliche Offenlegungspflicht nach schwerwiegenden Behandlungszwischenfällen einführen

Patient:innen haben Anspruch auf eine unverzügliche, vollständige und verständliche Information über eingetretene Behandlungsfehler und deren Folgen. Eine offene Fehlerkommunikation muss gesetzlich abgesichert und gelebter Standard werden.

3. Unabhängige Unterstützungsstellen für Betroffene schaffen

Betroffene und Angehörige brauchen nach einem schweren Behandlungsfehler eine unabhängige Erstanlaufstelle mit psychosozialer Beratung, Orientierung und qualifizierter Verweisberatung. Unterstützung darf nicht davon abhängen, ob Betroffene bereits anwaltlich vertreten sind oder die Kraft haben, sich selbst durch ein komplexes System zu kämpfen.


4. Beschleunigungsgebot für Aufklärung, Begutachtung und Regulierung einführen

Verfahren zur Aufklärung, Begutachtung und Regulierung von Behandlungsfehlern müssen innerhalb verbindlicher Fristen erfolgen. Jahrelange Verzögerungen sind für Betroffene unzumutbar und untergraben das Vertrauen in den Rechtsstaat.

5. Beweisrechte bei Dokumentations- und Organisationsmängeln stärken

Faire Beweisregeln sind zentral. Sie sind kein Sondervorteil, sondern eine Frage des Anstands gegenüber Geschädigten.  Zu beachten ist das erhebliche Wissens- und Informationsgefälle zwischen Betroffenen und Behandelnden. Patient:innen und Angehörige müssen Fehler, Organisationsmängel und deren Folgen oft anhand von Informationen nachweisen, die überwiegend in der Sphäre der Einrichtung liegen. Bei erheblichen Dokumentationsmängeln und nachweisbaren Verstößen gegen organisatorische Mindestvorgaben müssen gesetzliche Beweiserleichterungen zugunsten geschädigter Patient:innen greifen.


B) Patient:innensicherheit verbindlich organisieren


6. Patientensicherheit als Leitprinzip im SGB V verankern

Patientensicherheit muss als eigenständiger Grundsatz im Sozialgesetzbuch V verankert werden. Daraus muss sich ein verbindlicher Auftrag für alle Akteure des Gesundheitswesens ergeben. Die gesetzlichen Krankenkassen sind stärker in Prävention, Fehleranalyse, Qualitätsentwicklung und die Förderung einer nachhaltigen Sicherheitskultur einzubinden.


7. Organisationsverantwortung und Sicherheitsmanagement gesetzlich regeln

Patient:innensicherheit ist Führungs- und Organisationsverantwortung. Krankenhäuser und andere Gesundheitseinrichtungen müssen gesetzlich verpflichtet werden, wirksame Sicherheits-Management-Systeme einzurichten, kritische Ereignisse strukturiert aufzuarbeiten und aus ihnen nachweislich zu lernen.  Ebenso müssen sie verbindliche Strukturen für einen transparenten, verantwortungsvollen und fairen Umgang mit Betroffenen von Behandlungsfehlern schaffen.

Organisationsversagen darf nicht länger hinter individuellem Fehlverhalten verborgen bleiben, sondern muss als eigenständige Ursache von Patient:innenschäden erkannt, aufgearbeitet und behoben werden.


8. Warnhinweise und Speak-up-Strukturen verbindlich absichern

Hinweise von Patient:innen, Angehörigen und Beschäftigten auf eine mögliche Verschlechterung oder ein Sicherheitsrisiko müssen verbindlich aufgenommen, dokumentiert, bewertet und weitergegeben werden. Speak-up darf nicht vom Zufall, von Hierarchien oder einzelnen Personen abhängen, sondern braucht klare Verfahren, geschützte Meldewege und eine Kultur, die Warnsignale ernst nimmt.


9. Krankenkassen stärker in Unterstützung, Prävention und Transparenz einbinden

Gesetzliche Krankenkassen müssen Versicherte bei Verdacht auf Behandlungsfehler wirksamer und verbindlicher unterstützen. Der bisherige gesetzliche Auftrag ist nur als Soll-Regelung ausgestaltet und bleibt zu vage. Erkenntnisse aus Verdachtsfällen müssen zudem systematisch für Prävention, Qualitätsentwicklung und Patient:innensicherheit genutzt werden.


10. Nationale Patientensicherheitsstrategie mit verbindlichen Zielen, Zuständigkeiten und Berichtspflichten schaffen

Patient:innensicherheit ist in Deutschland bereits als Nationales Gesundheitsziel anerkannt. Was fehlt, ist eine verbindliche nationale Strategie mit klaren Zielen, Zuständigkeiten und regelmäßiger öffentlicher Berichterstattung. Patient:innensicherheit darf nicht von Einzelinitiativen abhängen, sondern muss dauerhaft politisch gesteuert, finanziert, überprüft und weiterentwickelt werden.


C) Aufarbeitung, Lernen und Kontrolle verbessern


11. Nationales Never-Event-Register nach der Pilotierung in eine gesetzlich verankerte Regelstruktur überführen

Schwere, grundsätzlich vermeidbare Patientenschäden müssen bundesweit einheitlich erfasst, ausgewertet und für systematisches Lernen nutzbar gemacht werden. Ein nationales Never-Event-Register braucht nach der im Jahr 2026 durch den Innovationsfonds angestoßenen Pilotierung eine gesetzliche Grundlage, klare Meldepflichten, Schutz vor Vertuschung und eine transparente Rückkopplung der Erkenntnisse in die Versorgung.


12. Unabhängige Ursachenanalysen gesetzlich verankern

Nach schweren Patientenschäden muss unabhängig untersucht werden, welche medizinischen, organisatorischen, kommunikativen oder strukturellen Faktoren zum Schaden beigetragen haben. Ziel solcher Analysen ist nicht vorschnelle Schuldzuweisung, sondern nachvollziehbare Aufklärung, wirksames Lernen und die Vermeidung vergleichbarer Ereignisse.


13. Bundeseinheitliche Qualitäts- und Neutralitätsstandards für medizinische Sachverständige einführen

Medizinische Gutachten müssen nach bundesweit einheitlichen Qualitäts- und Neutralitätsstandards erstellt werden. Die Auswahl der Sachverständigen muss transparent erfolgen, Interessenkonflikte sind offenzulegen und auszuschließen. Eine unabhängige Qualitätssicherung und regelmäßige Evaluation der Gutachtertätigkeit sind gesetzlich zu verankern.


14. Strafverfolgung spezialisieren und Aufsichtsbehörden frühzeitig einbinden

Zur wirksamen Aufklärung schwerer Behandlungsfehler fordern wir die Einrichtung medizinischer Schwerpunktstaatsanwaltschaften mit entsprechender fachlicher Expertise. Darüber hinaus müssen die zuständigen Approbationsbehörden sowie die ärztlichen Aufsichtsbehörden frühzeitig und verpflichtend in die Aufarbeitung schwerwiegender Verdachtsfälle eingebunden werden. Ziel ist es, berufs- und aufsichtsrechtliche Maßnahmen frühzeitig und konsequent zu prüfen und – sofern erforderlich – zum Schutz zukünftiger Patient:innen einzuleiten.


15. Patientenentschädigungsfonds / No-Fault-Modell qualifiziert prüfen und erproben

Deutschland sollte ergänzend zum bestehenden Haftungsrecht qualifiziert prüfen und modellhaft erproben, ob ein Patientenentschädigungsfonds oder No-Fault-Modell geschädigten Patient:innen schneller, unbürokratischer und fairer helfen kann. Maßstab muss sein, ob Betroffene tatsächlich entlastet werden, ohne Aufklärung, Verantwortung und Prävention zu schwächen. Als Vorbild kann Dänemark dienen.


Unser Appell an die Politik


Patient:innensicherheit ist keine freiwillige Aufgabe des Gesundheitswesens. Sie ist Bestandteil des staatlichen Schutzauftrags für Leben und Gesundheit - und in Deutschland bereits als Nationales Gesundheitsziel Patientensicherheit anerkannt. Bislang ist dieses Ziel jedoch nicht hinreichend in verbindliche gesetzliche Strukturen, Zuständigkeiten und Berichtspflichten übersetzt. Deutschland braucht einen gesundheitspolitischen Paradigmenwechsel:

  • weg von einer überwiegend haftungsrechtlichen Betrachtung einzelner Schadensfälle

  • hin zu einer Sicherheitskultur, die Verantwortung übernimmt, Transparenz schafft, sowie Patient:innen und Betroffene schützt und aus Fehlern konsequent lernt.


Patient:innensicherheit endet nicht mit der Vermeidung von Fehlern. Sie beginnt dort, wo Verantwortung übernommen, Transparenz geschaffen und aus Fehlern konsequent gelernt wird. Jeder vermeidbare Behandlungsfehler ist einer zu viel.


Jetzt ist der Zeitpunkt, Patientensicherheit zu einer echten politischen Priorität zu machen – auch im Sinne der Behandelnden.


Die Erfahrungen von Betroffenen schwerer Behandlungsfehler müssen in dieser politischen Debatte Gehör finden. Der Verein Fokus Behandlungsfehler e.V. steht diesbezüglich ausdrücklich jederzeit für einen politischen Austausch zur Verfügung.


Hintergrund


Auf Grundlage internationaler Patientensicherheitsdaten werden für Deutschland Größenordnungen von rund 800.000 vermeidbaren unerwünschten Ereignissen und etwa 17.500 potenziell vermeidbaren Todesfällen pro Jahr abgeleitet. Trotz dieser Dimension existieren in Deutschland bis heute keine verbindlichen gesetzlichen Strukturen, die einen transparenten und fairen Umgang mit Betroffenen sicherstellen. Es fehlt an einer systematischen Erfassung besonders schwerwiegender Behandlungsfehler, an verbindlichen Verfahren zur Ursachenanalyse sowie an wirksamen Instrumenten, um Wiederholungen zu verhindern und Betroffene zu unterstützen, statt sie allein zu lassen.


Patient:innensicherheit ist deshalb nicht nur eine ethische Verpflichtung, sondern auch ein Gebot verantwortungsvoller Gesundheits- und Finanzpolitik.


Vermeidbare unerwünschte Ereignisse verursachen erhebliche volkswirtschaftliche Schäden. Zusätzliche Behandlungen, Rehabilitationen, Pflegebedürftigkeit, Erwerbsausfälle sowie langwierige Gerichts- und Entschädigungsverfahren belasten die gesetzliche Krankenversicherung und damit die Solidargemeinschaft jedes Jahr mit Milliardenbeträgen.


Da Deutschland bislang weder über ein bundesweites Never-Event-Register noch über eine verpflichtende nationale Erfassung vermeidbarer Patientenschäden verfügt, beruhen zahlreiche Angaben hierzulande zwangsläufig auf wissenschaftlichen Schätzungen, internationalen Vergleichsstudien und den Erfahrungen anderer Gesundheitssysteme. Auch dieser Umstand unterstreicht den politischen Handlungsbedarf und die Notwendigkeit einer umfassenden gesetzlichen Reform.


Die World Health Organization hat mit dem Global Patient Safety Action Plan 2021–2030 Patient:innensicherheit als eigenständiges Politikfeld definiert. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, nationale Strategien zur Patientensicherheit zu entwickeln, Meldesysteme für kritische Ereignisse einzuführen, Betroffene stärker einzubeziehen, aus Fehlern systematisch zu lernen und Patient:innensicherheit gesetzlich zu verankern.


Auch andere europäische Gesundheitssysteme gehen diesen Weg bereits konsequent:

  • Das National Health Service (NHS) in England arbeitet mit dem Patient Safety Incident Response Framework (PSIRF). Der Fokus liegt auf Ursachenanalyse und Prävention statt auf individueller Schuldzuweisung.

  • Die Danish Patient Safety Authority betreibt ein nationales Meldesystem für kritische Ereignisse und verbindet dieses mit einer konsequenten Sicherheitsstrategie.

  • Weitere Länder wie die Niederlande oder Schweden verfügen seit Jahren über etablierte nationale Systeme zur Erfassung und Analyse schwerwiegender Patientenschäden.


Deutschland verfügt bislang über keine vergleichbaren, flächendeckend verpflichtenden Strukturen. Damit bleibt erhebliches Potenzial für Prävention, Lernen aus Fehlern und Kosteneinsparungen ungenutzt.


Quellen (Auswahl)


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