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Dänemark: Gelebte Fehlerkultur

  • 17. Feb.
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 22. Feb.

Dänemark geht seit vielen Jahren einen konsequent anderen Weg im Umgang mit Behandlungsfehlern. Fehler werden dort systematisch erfasst, analysiert und für Verbesserungen genutzt – im Sinne aller Beteiligten.



Berichten und lernen statt sanktionieren


Bereits 2004 wurde in Dänemark ein gesetzlich verankertes Meldesystem für sogenannte „unerwünschte Ereignisse“ im Gesundheitswesen eingeführt. Gesundheitsfachkräfte sind verpflichtet, sicherheitsrelevante Vorfälle zu melden.


Gemeldet werden nicht nur eingetretene Schäden, sondern auch Beinahe-Fehler („near misses“). Das System ist lernorientiert ausgestaltet und nicht primär auf Sanktionierung der meldenden Person gerichtet. Dadurch entsteht ein geschützter Rahmen für Offenheit. Auch Patient:innen und Angehörige können Ereignisse melden und in die Aufarbeitung einbezogen werden.


Die gemeldeten Vorfälle werden auf lokaler und nationaler Ebene ausgewertet. Erkenntnisse fließen in Empfehlungen, Leitlinien und organisatorische Verbesserungen ein. Wiederkehrende Risikomuster können so identifiziert und strukturell adressiert werden. Der Fokus liegt auf Systemverbesserung statt auf individueller Schuldzuweisung.


Wichtig zu wissen: Das bedeutet jedoch nicht, dass grobe Pflichtverletzungen in Dänemark generell sanktionsfrei wären. Disziplinarrechtliche oder strafrechtliche Verfahren laufen außerhalb des Meldesystems weiter.


Patientennahe Entschädigungslösung


Bemerkenswert ist, dass diese Fehlerkultur nicht isoliert steht. Parallel existiert in Dänemark ein staatlich organisiertes Entschädigungssystem für Patient:innen, das unabhängig von einem Gerichtsverfahren greift:

  • Patient:innen müssen kein individuelles Verschulden nachweisen.

  • Maßgeblich ist, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Entschädigung erfüllt sind (etwa wenn ein vermeidbarer Behandlungsfehler vorliegt oder ein außergewöhnlich schwerer Schaden eingetreten ist).

  • Das Verfahren läuft verwaltungsrechtlich, nicht über klassische Zivilprozesse.

  • Der Rechtsweg bleibt möglich, wird aber vergleichsweise selten beschritten.

Das System gilt international als vergleichsweise niedrigschwellig.


Während das Meldesystem dem Lernen dient, ermöglicht der Entschädigungsfonds eine vergleichsweise niedrigschwellige Wiedergutmachung. Beide Instrumente ergänzen sich – Transparenz und Ausgleich werden nicht gegeneinander ausgespielt.


Der lernorientierte Ansatz hat die Sicherheitsdebatte im dänischen Gesundheitswesen maßgeblich beeinflusst. Das dänische Modell gilt international als Beispiel für eine stärker systemorientierte Fehlerkultur. Transparenz wird dort nicht als Risiko verstanden, sondern als Voraussetzung für Vertrauen und Verbesserung.


Deutschland - der Wille fehlt


Im Unterschied dazu fehlt in Deutschland bislang eine vergleichbar verbindliche, gesetzlich verankerte und sektorübergreifende Struktur zur zentralen Meldung und unabhängigen nationalen Auswertung schwerwiegender Behandlungsfehler. Entschädigung, Fehleranalyse und institutionelles Lernen sind hierzulande nicht in gleicher Weise miteinander verzahnt. Das dänische Modell zeigt, dass ein anderer Weg möglich ist – wenn Transparenz gewollt ist.

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