Dänemark: Entschädigungsfonds für Patient:innen
- 16. Feb.
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 21. Feb.

In Dänemark gibt es seit Jahrzehnten ein transparentes, unbürokratisches Entschädigungssystem für Patient:innen, die durch medizinische Behandlungen geschädigt wurden. Wer betroffen ist, kann dort ohne Gerichtsverfahren eine Entschädigung beantragen – einfach, kostenfrei und mit staatlicher Unterstützung.
Zuständig ist Patienterstatningen (Danish Patient Compensation). Dort können Betroffene kostenlos einen Antrag stellen, unabhängig davon, ob die Behandlung im öffentlichen oder privaten Sektor stattgefunden hat.
Im Mittelpunkt steht dabei nicht die persönliche Schuld einzelner Behandelnder, sondern die Frage, ob eine entschädigungspflichtige Patientenschädigung nach den gesetzlichen Kriterien vorliegt. Dieses Prinzip wird international häufig als „no-fault“ eingeordnet, weil nicht die Sanktionierung, sondern der Ausgleich des Schadens im Vordergrund steht.
Wichtig ist auch die staatliche Verantwortungslogik: Die Entscheidung läuft über Patienterstatningen, während die Regionen die Entschädigungen für Behandlungsschäden im öffentlichen System finanzieren; für Arzneimittelschäden besteht eine gesonderte gesetzliche Regelung. Gegen Entscheidungen gibt es einen geregelten Rechtsbehelf: Betroffene können innerhalb eines Monats an das Patient Compensation Appeals Board (Ankenævnet for Patienterstatningen) appellieren.
Damit zeigt Dänemark, wie sich Wiedergutmachung, Zugänglichkeit und eine moderne Fehlerkultur verbinden lassen: Betroffene erhalten einen realistischen, kostenfreien Weg zur Entschädigung, ohne sich zwingend auf jahrelange, kräftezehrende Gerichtsprozesse einlassen zu müssen.
Ein Modell für Deutschland?
Das dänische System steht damit in deutlichem Kontrast zur Situation in Deutschland. Hierzulande erfolgt die Durchsetzung von Ansprüchen nach Behandlungsfehlern überwiegend über das individuelle Haftungsrecht, häufig verbunden mit langwierigen Verfahren, komplexen Gutachtenfragen und hohen Belastungen für Betroffene.
Ein staatlich organisiertes, unabhängiges No-Fault-Entschädigungsmodell existiert nicht. Die Idee eines Härtefallfonds oder eines Fondsmodells wird zwar immer wieder politisch diskutiert, konnte bislang jedoch nicht umgesetzt werden. Entschädigung bleibt damit vor allem eine Frage der individuellen Rechtsdurchsetzung, nicht einer strukturell verankerten, lernorientierten Lösung.



