Medizinische Gutachten bei Behandlungsfehlern
- 15. Feb.
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Aktualisiert: 21. Feb.

Schriftliche Expertisen medizinischer Sachverständiger sind häufig das entscheidende Instrument bei der Aufarbeitung schwerer Behandlungsfehler. Gerichte, Versicherungen und Schlichtungsstellen stützen ihre Entscheidungen maßgeblich auf diese Gutachten.
Umso gravierender ist es, wenn Betroffene den Eindruck haben, ein Gutachten sei fachlich unzureichend oder parteiisch zugunsten der Behandlerseite (sogenannte Gefälligkeitsgutachten).
Für Patient:innen kann ein fehlerhaftes Gutachten weitreichende Konsequenzen haben: Der Fehler wird nicht anerkannt, Ansprüche bleiben unerfüllt und die Chance auf echte Aufarbeitung geht verloren.
Kein bundesweiter Qualitätsrahmen
In Deutschland existiert für medizinische Gerichtsgutachten im Arzthaftungsrecht kein gesetzlich vorgeschriebenes bundeseinheitliches Qualifikations- und Zertifizierungssystem. Bei Prozessen entscheidet das jeweilige Gericht über die Auswahl der sachverständigen Person (§ 404 ZPO; im Strafverfahren § 72 StPO). Auch die Gutachterkommissionen der Ärztekammern arbeiten mit eigenen Auswahlkriterien, jedoch ohne bundesgesetzlich einheitlich normierte und verbindliche Standards.
Das sollte man kritisch hinterfragen mit Blick darauf, dass in zahlreichen anderen Fachgebieten der Einsatz öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger selbstverständlich ist, etwa bei IHK-Gutachten oder in der landwirtschaftlichen Bewertung. Dort sind besondere Sachkunde, regelmäßige Fortbildung und klar geregelte Unabhängigkeitsanforderungen verbindlich vorgesehen. Ausgerechnet im Bereich medizinischer Gutachten, die über existenzielle Fragen geschädigter Menschen entscheiden, fehlt ein vergleichbar verbindlicher bundeseinheitlicher Rahmen.
Gefälligkeitsgutachten: kein Kavaliersdelikt
Ein parteiisches oder interessengeleitetes Gutachten ist keine bloße fachliche Meinungsverschiedenheit. Für viele Betroffene fühlt es sich wie eine zweite Erschütterung an. Nach einem schweren gesundheitlichen Schaden hängt viel davon ab, ob das Geschehen sachlich und offen aufgearbeitet wird.
Wenn Gutachten über Anerkennung oder Ablehnung entscheiden, dürfen Zweifel an Unabhängigkeit und Qualität nicht im Raum stehen bleiben. Gerade deshalb ist die Frage nach klaren, verbindlichen Qualitätsmaßstäben (s.o.) keine Nebensache, sondern zentral für Fairness und Glaubwürdigkeit.
Ein Blick nach Österreich zeigt eine andere gesetzliche Struktur
Gerichtliche Sachverständige sind dort in der Regel als allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige nach dem Sachverständigen- und Dolmetschergesetz (SDG) eingetragen (§ 2 SDG). Die Qualifikation und Listung beruhen auf einer bundesgesetzlichen Grundlage.
Auch dieses System garantiert natürlich keine fehlerfreien Gutachten. Es zeigt jedoch, dass verbindliche Qualifikations- und Aufsichtsstrukturen gesetzlich geregelt werden können.

