Mehr Spezialisierung der Justiz im Medizinstrafrecht
- 14. Feb.
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 23. Feb.
Strafrechtliche Ermittlungen im medizinischen Kontext sind fachlich besonders anspruchsvoll. Wenn es um den Verdacht schwerer Sorgfaltspflichtverletzungen geht, braucht es spezialisierte Strukturen, die medizinische und juristische Expertise systematisch bündeln.
Viele unserer Vereinsmitglieder haben erlebt, was es heißt, wenn die Justiz über Sachverhalte urteilt, die sie ohne spezialisierte fachliche Unterstützung nicht abschließend beurteilen kann - und was Fehlurteile für die Opfer und ihre Familien bedeuten.
Wenn Gerichte medizinische Behandlungsabläufe bewerten müssen, stehen sie regelmäßig vor komplexen Fachfragen. Deshalb ist die Justiz, genauso wie Patient:innen, auf unabhängige, fachlich fundierte und nachvollziehbare medizinische Gutachten angewiesen. Ohne medizinische Spezialkenntnisse ist eine eigenständige Beurteilung komplexer Behandlungsverläufe regelmäßig nicht möglich.
Gerade deshalb ist die starke Abhängigkeit von Sachverständigen problematisch, wenn es an klaren Qualitäts- und Spezialisierungsstrukturen fehlt. Im Medizinstrafrecht braucht es fachspezifische Expertise, um korrekt zwischen vorsätzlichen und fahrlässigen Delikten zu unterscheiden. Auch Kenntnisse über Patientenrechte und die Bedeutung relevanter medizinischer Sicherheitsgrundsätze sind unabdingbar, wenn es etwa um die Beurteilung schwerer Standardunterschreitungen geht.
Spezialisierte Staatsanwaltschaften auf Länderebene stärken
In den letzten Jahren haben mehrere Bundesländer, darunter Mecklenburg-Vorpommern, begonnen, Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur Bekämpfung von Straftaten im Gesundheitswesen einzurichten. Diese befassen sich bislang überwiegend mit wirtschaftsbezogenen Delikten wie Abrechnungsbetrug oder Korruption.
Aus Betroffenensicht liegt der nächste Schritt auf der Hand: Spezialisierung sollte auch dort greifen, wo Patient:innen durch schwere Pflichtverletzungen zu Schaden kommen. Durch die gebündelte Bearbeitung solcher Verfahren können Erfahrungen aus ähnlichen Fällen schneller genutzt und Verfahren effizienter abgeschlossen werden. Dazu gehört eine verstärkte interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Sachverständigen, Polizei und weiteren Stellen, um Beweismittel in einem Bereich zu sichern, der für fachfremde Jurist:innen oft schwer zugänglich ist. So wird medizinisches und juristisches Fachwissen gebündelt – auch um Fälle auf Augenhöhe mit spezialisierten Verteidigern sachgerecht bearbeiten zu können.
Approbationsbehörden frühzeitig einbinden
In diesem Zusammenhang braucht es aus Patient:innensicht klare, frühe Schnittstellen zwischen Staatsanwaltschaft und Berufsaufsicht. Bei schweren medizinischen Straftaten im Zusammenhang mit ärztlichen Behandlungstätigkeiten wäre es angezeigt, dass sich die Approbationsbehörden als zuständige Aufsichtsstellen frühzeitiger einbringen. Sie könnten die Staatsanwaltschaften frühzeitig fachlich dabei unterstützen, wenn es um die Frage geht, ob ein Weiterpraktizieren während der Ermittlungszeit in Anbetracht des vorgeworfenen Sachverhaltes, vertretbar ist, also ob bis zur Klärung des Falls eine konkrete Gefahr für Patient:innen besteht. Wo das der Fall ist, kommen vorläufige Maßnahmen in Betracht, etwa das Ruhen der Approbation.
Bereits heute verfügen sie über die Möglichkeit, bei gravierenden Vorwürfen vorläufige Maßnahmen wie das Ruhen der Approbation zu prüfen (§ 6 BÄO) Solche Instrumente werden aber nur unter engen Voraussetzungen eingesetzt und setzen eine sorgfältige Abwägung voraus. Betroffene erleben in der Praxis jedoch häufig, dass sich die Fachbehörde erst nach dem Abschluss des (fachfremden) strafrechtlichen Verfahrens einschaltet.
Dies stellt ein erhebliches Risiko dar, wenn schwerwiegende Vorwürfe noch ungeklärt im Raum stehen. So können Jahre vergehen, ohne dass berufsrechtliche Konsequenzen geprüft werden – im schlimmsten Fall wiederholen sich schwere Fehler und schädigen weitere Patient:innen.
Wenn schwerwiegende Vorwürfe im Raum stehen, darf Patientenschutz nicht vom Zufall abhängen, wie schnell Informationen fließen oder Zuständigkeiten greifen. Wirksamer Schutz heißt: frühzeitig prüfen, koordiniert handeln und Risiken ernst nehmen – bevor weitere Patient:innen zu Schaden kommen.




