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England: Offenheit als Pflicht

  • 17. Feb.
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 21. Feb.

In England ist Offenheit nach einem Behandlungsfehler kein freiwilliger Akt, sondern gesetzlich vorgeschrieben – als Beitrag zu einer ehrlichen Fehlerkultur und besserem Patient:innenschutz.



Mit der sogenannten „Duty of Candour“ (übersetzt „Pflicht zur Offenheit“ oder „Pflicht zur Ehrlichkeit“) besteht in England seit 2014 eine verbindliche Offenlegungspflicht für Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen. Ziel ist es, Patient:innen nach schwerwiegenden Zwischenfällen offen und ehrlich zu informieren und Vertrauen nicht dem Zufall zu überlassen.

Die gesetzliche Grundlage findet sich in Regulation 20 der Health and Social Care Act 2008 (Regulated Activities) Regulations 2014. Die Vorschrift gilt für alle Einrichtungen, die von der Care Quality Commission (CQC) reguliert werden, also nicht nur für das NHS, sondern auch für private Gesundheits- und Pflegeanbieter.


Wann greift die Offenlegungspflicht?


Die Duty of Candour greift bei sogenannten „notifiable safety incidents“ (meldepflichtigen Sicherheitsvorfällen). Darunter fallen unbeabsichtigte oder unerwartete sicherheitsrelevante Ereignisse, die zu Tod, schwerem oder moderatem Schaden oder zu anhaltendem psychischem Schaden geführt haben. Maßgeblich ist, dass der Schaden im Zusammenhang mit der Versorgung steht.


Gerade bei sogenannten Never Events – also besonders gravierenden, grundsätzlich vermeidbaren Vorfällen – ist diese Verpflichtung von zentraler Bedeutung. Hier geht es um schwerwiegende Vorfälle, die durch starke systemische Sicherheitsvorkehrungen (z.B. WHO-Checkliste) hätten verhindert werden müssen.


Was bedeutet „Candour“ konkret?


Offenlegung bedeutet mehr als eine formale Mitteilung. Einrichtungen sind verpflichtet,

  • den Vorfall zeitnah mitzuteilen,

  • eine aufrichtige Entschuldigung auszusprechen,

  • den Sachverhalt nachvollziehbar zu erklären,

  • die Kommunikation zu dokumentieren und

  • über weitere Schritte der Aufarbeitung zu informieren.


Die Care Quality Commission überwacht die Einhaltung dieser Pflicht. Verstöße können regulatorische Konsequenzen haben.


Lernen statt Vertuschen


Die Duty of Candour steht im Zusammenhang mit einem breiteren Ansatz zur Patientensicherheit im englischen Gesundheitssystem. Bereits vor der gesetzlichen Verankerung gab es mit den „Being Open“-Leitlinien Standards für transparente Kommunikation nach Zwischenfällen. Diese Prinzipien – Offenheit, Ehrlichkeit, zeitnahe Information und Einbindung der Betroffenen – sind heute regulatorisch abgesichert.


Parallel dazu werden meldepflichtige Ereignisse strukturiert untersucht. In vielen Einrichtungen erfolgt dies im Rahmen formalisierter Ursachenanalysen (Root Cause Analysis) oder im Patient Safety Incident Response Framework (PSIRF). Ziel ist es, systemische Schwachstellen zu identifizieren und konkrete Maßnahmen zur Vermeidung von Wiederholungen abzuleiten. Nicht individuelle Schuldzuweisung, sondern organisationales Lernen steht im Mittelpunkt.


Ein mögliches Vorbild?


Auch wenn man in Deutschland zuweilen mit Skepsis auf das englische Gesundheitssystem blickt: Das Beispiel England zeigt, wie Transparenz gesetzlich verankert werden kann. Patient:innen müssen dort nicht erst aktiv nachfragen, um informiert zu werden. Offenheit ist Teil der professionellen und regulatorischen Verantwortung.


Im Vergleich dazu existiert in Deutschland bislang keine vergleichbar weitreichende und regulatorisch durchgesetzte gesetzliche Offenlegungspflicht nach schwerwiegenden Behandlungsfehlern. Die englische Regelung macht deutlich, dass Fehlerkultur und rechtliche Verbindlichkeit kein Widerspruch sein müssen.

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