Verdacht auf Behandlungsfehler: Wege zum medizinischen Gutachten
- 19. Aug.
- 7 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 22. Aug.
Gericht, Medizinischer Dienst, Schlichtungsstelle oder Privatgutachten: Wie unterscheiden sich die verschiedenen Gutachtenwege?
Dieser Artikel ist Teil 1 unserer Artikelreihe “Medizinische Gutachten - was Betroffene wissen müssen”. Gutachten spielen bei der Aufklärung eine zentrale Rolle – gleichzeitig ist es für Betroffene ohne medizinisches Fachwissen oft schwer einzuschätzen, wie belastbar eine Bewertung tatsächlich ist. Unsere Artikelreihe erklärt deshalb, welche Arten von Gutachten es gibt, worauf bei Sachverständigen, Auftrag und Unterlagen zu achten ist, wie Fehler, Schaden und Kausalität bewertet werden und welche Möglichkeiten Betroffene bei Zweifeln haben.
Für die Frage, ob ein Behandlungsfehler vorliegt und welche Folgen er hatte, ist das medizinische Gutachten oft entscheidend. Medizinische Gutachten bilden dabei häufig eine wesentliche Grundlage für rechtliche und versicherungsrechtliche Entscheidungen.
Gerade deshalb muss ein medizinisches Gutachten hohen Qualitätsanforderungen genügen. Es sollte fachlich fundiert, sachlich und nachvollziehbar sein, die für den Prüfauftrag relevanten Unterlagen und Fragestellungen vollständig berücksichtigen und seine Schlussfolgerungen schlüssig begründen. Außerdem sollte es so formuliert sein, dass auch medizinische Lai:innen die wesentlichen Aussagen verstehen können – schließlich sind zum Beispiel auch Richter:innen in der Regel keine medizinischen Fachleute.
Keine bundesweit einheitlichen Qualitätsstandards
Zur Qualifizierung von Sachverständigen muss man wissen: Für die ärztliche Gutachtertätigkeit gibt es keine bundesweit einheitlich vorgeschriebene Zusatzqualifikation in medizinischer Begutachtung. Zwar gehören Grundlagen der Begutachtung zur fachärztlichen Weiterbildung, daneben gibt es spezielle Fortbildungsangebote wie das Curriculum „Medizinische Begutachtung“ der Bundesärztekammer, das medizinische, rechtliche und versicherungsmedizinische Aspekte verbindet. Verpflichtend sind solche vertiefenden Qualifikationen jedoch nicht allgemein.
Aus Sicht von Fokus Behandlungsfehler ist das nur schwer nachvollziehbar. Medizinische Gutachten bewegen sich gerade in Behandlungsfehlerverfahren an der Schnittstelle von Medizin, Recht, Kausalitätsbewertung und häufig auch Versicherungsfragen. Sie können erheblichen Einfluss darauf haben, ob ein Behandlungsfehler anerkannt wird und ob Betroffene ihre Ansprüche durchsetzen können.
Hinzu kommt, dass es bislang keine über alle Formen medizinischer Begutachtung hinweg geltenden, bundesweit einheitlichen und verbindlichen Qualitätsstandards gibt. Je nach Kontext bestehen zwar unterschiedliche rechtliche, berufsrechtliche und fachliche Anforderungen. Ein einheitlicher verbindlicher Rahmen für Qualifikation, Methodik und Qualitätssicherung fehlt jedoch.
Folgen fehlerhafter Gutachten für Betroffene
Viele Gutachten sind sorgfältig, nachvollziehbar und fachlich fundiert erstellt, von Gutachter:innen, die ihre Aufgabe mit großer Expertise und Verantwortungsbewusstsein wahrnehmen. Neben diesen fachlich sorgfältigen und nachvollziehbaren Gutachten begegnen uns in unserer ehrenamtlichen Arbeit bei Fokus Behandlungsfehler e.V. immer wieder auch Schilderungen von Gutachten mit erheblichen Mängeln - etwa weil sie sich auf einen veralteten medizinischen Wissensstand stützen, wichtige Unterlagen oder Kernfragen nicht ausreichend berücksichtigen, Schlussfolgerungen nicht nachvollziehbar begründen oder Zweifel an der gebotenen Unabhängigkeit aufkommen lassen. In vielen Fällen steht auch der Verdacht eines sogenannten Gefälligkeitsgutachtens im Raum.
Für Betroffene kann ein mangelhaftes Gutachten gravierende Folgen haben. Wird ein möglicher Behandlungsfehler aufgrund einer unzureichenden Begutachtung nicht erkannt oder falsch bewertet, können weitere Stellungnahmen, Gutachten und Gegengutachten notwendig werden. Verfahren ziehen sich dadurch mitunter über Jahre hin – verbunden mit zusätzlichen Kosten und erheblichen psychischen Belastungen.
Fokus Behandlungsfehler e.V. fordert deshalb verbindlichere Anforderungen an Qualifikation und Qualität medizinischer Gutachten, mehr Transparenz und Unabhängigkeit sowie stärkere Mitwirkungsmöglichkeiten für Betroffene.
Aufgaben eines medizinischen Gutachtens
Ein ärztliches Gutachten in einem Behandlungsfehlerverfahren hat im Wesentlichen drei Aufgaben:
den medizinischen Sachverhalt zu klären,
die ärztliche und gegebenenfalls pflegerische Behandlung zu bewerten,
und bei einem festgestellten Behandlungsfehler zu beurteilen, welcher Gesundheitsschaden daraus entstanden ist.
Medizinische Gutachten können auf ganz unterschiedlichen Wegen entstehen. Wer das Gutachten beauftragt, beeinflusst unter anderem den Prüfauftrag, den Ablauf des Verfahrens, die Kosten und die Rolle der sachverständigen Person.
Deshalb ist es hilfreich zu wissen, um welche Art von Gutachten es sich handelt und unter welchen Rahmenbedingungen es erstellt wurde. Das erleichtert es, das Gutachten später besser einzuordnen. Im Folgenden geben wir einen Überblick über die wichtigsten Wege, auf denen Betroffene ein medizinisches Gutachten zu ihrem Fall erhalten können.
Zur Einordnung: Die nachfolgende Aufzählung ist keine Empfehlung für einen bestimmten Weg der Aufklärung. Betroffene haben mit den genannten Anlaufstellen unterschiedliche Erfahrungen gemacht, sowohl was die Qualität als auch damit verbunden die Neutralität der Gutachten anbelangt.
1. Gerichtsgutachten
Ärztliche Sachverständige werden vom Gericht ausgewählt und beauftragt. Ihre Vergütung richtet sich nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) und erfolgt aus der öffentlichen Kasse nach dem erforderlichen Zeitaufwand. Grundsätzlich kann ein Gericht Ärzt:innen mit entsprechender Fachkompetenz zur Erstellung eines Gutachtens verpflichten.
Gerichtlich bestellte Sachverständige sind an den Auftrag des Gerichts gebunden. Ihr Gutachten dient als Beweismittel und muss deshalb neutral und unparteilich sein. Zumindest theoretisch darf es allerdings keine erkennbare Bevorzugung einer der beteiligten Seiten geben.
Das Gutachten muss von der bestellten sachverständigen Person persönlich erstellt werden. Grundlage ist der gerichtliche Beweisbeschluss, der häufig einen konkreten Fragenkatalog enthält. Diese Fragen müssen vollständig und nachvollziehbar beantwortet werden.
Den vom Gericht vorgegebenen Prüfauftrag dürfen Sachverständige nicht eigenmächtig erweitern. Fallen ihnen bei der Durchsicht der Patientenakte weitere wesentliche Aspekte auf, die über den Auftrag hinausgehen oder ihm möglicherweise sogar widersprechen, müssen sie dies mit dem Gericht klären. Erst dann kann der Gutachtenauftrag gegebenenfalls angepasst werden.
Medizinische Sachverständige sollten deshalb nicht nur über die erforderliche fachliche Expertise verfügen, sondern zumindest grundlegende Kenntnisse der gerichtlichen Verfahrens- und Ermittlungsgrundsätze haben und sich entsprechend fortbilden. Für Gerichte haben medizinische Sachverständigengutachten eine große Bedeutung: Richter:innen verfügen in der Regel nicht über eigene Fachkenntnisse in den medizinischen Spezialfragen, über die sie entscheiden müssen, und stützen ihre Entscheidungen daher häufig maßgeblich auf die sachverständige Bewertung.
Fokus Behandlungsfehler sieht in der stärkeren fachlichen Spezialisierung der Justiz einen wichtigen Ansatzpunkt für Verbesserungen. Aufgrund der hohen medizinischen und rechtlichen Komplexität von Behandlungsfehlerfällen fordern wir deshalb medizinische Schwerpunktstaatsanwaltschaften.
2. Privatgutachten
Ein ärztliches Privatgutachten kann von Ihnen selbst, von der Behandlerseite, von Rechtsanwält:innen, Versicherungen oder anderen Auftraggeber:innen in Auftrag gegeben werden. Die Kosten trägt in der Regel die auftraggebende Seite auf Grundlage einer individuell vereinbarten Vergütung.
Ein Privatgutachten kann dabei helfen, einen möglichen Behandlungsfehler außergerichtlich zu klären, einen späteren Prozess vorzubereiten oder sich fachlich mit einem bereits vorliegenden Gerichtsgutachten auseinanderzusetzen. Es kann insbesondere im Vorfeld wichtig sein, um einzuschätzen, ob überhaupt ein Behandlungsfehler vorliegen könnte und wie gut sich dieser medizinisch begründen lässt.
Vor Gericht gilt ein Privatgutachten als sogenannter qualifizierter Parteivortrag. Seine Inhalte müssen deshalb im gerichtlichen Verfahren berücksichtigt und gegebenenfalls auch vom gerichtlich bestellten Sachverständigen fachlich eingeordnet werden.
Anders als ein Gerichtsgutachten wird ein Privatgutachten im Auftrag einer bestimmten Seite erstellt. Die Anforderungen an strikte Neutralität sind deshalb nicht identisch. Gleichzeitig sollte auch ein Privatgutachten medizinisch fundiert, sachlich und möglichst ausgewogen sein.
Privatgutachter:innen haben je nach Auftrag einen größeren Spielraum bei der Bewertung des Behandlungsverlaufs. Sie können auch auf Auffälligkeiten oder Aspekte hinweisen, die über eine eng gefasste gerichtliche Fragestellung hinausgehen, sofern ihr Auftrag das zulässt.
Gerade deshalb ist eine sorgfältige und fachlich belastbare Bewertung wichtig. Ein einseitiges oder zu weitgehendes Gutachten kann falsche Erwartungen wecken und im weiteren Verfahren zusätzliche Auseinandersetzungen oder Gegengutachten nach sich ziehen.
3. Gutachten des Medizinischen Dienstes
Der Medizinische Dienst erstellt Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern im Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen. Wenn Sie gesetzlich versichert sind und einen Behandlungsfehler vermuten, können Sie sich direkt an Ihre Krankenkasse wenden und diese um Unterstützung bei der Prüfung bitten. Die Krankenkasse kann dann den Medizinischen Dienst mit einer Begutachtung beauftragen.
Der Medizinische Dienst ist zu Objektivität und Neutralität verpflichtet. Diese Unabhängigkeit ist auch gesetzlich im Sozialgesetzbuch verankert: Die Gutachter:innen sind bei ihrer medizinischen Bewertung nur ihrem Gewissen unterworfen.
Ein Gutachten des Medizinischen Dienstes kann sowohl zu Beginn als auch im weiteren Verlauf eines Verfahrens eingeholt werden. Für Versicherte ist die Begutachtung kostenfrei. Finanziert wird der Medizinische Dienst von den Krankenkassen und Pflegekassen über eine Umlage.
4. Gutachten der Schlichtungsstellen und Gutachterkommissionen der Ärztekammern
Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern können eine Möglichkeit sein, einen vermuteten Behandlungsfehler prüfen zu lassen, ohne direkt vor Gericht zu gehen. Dabei wird medizinisch und rechtlich bewertet, ob die Behandlung fehlerhaft war, ob ein Gesundheitsschaden entstanden ist und ob dieser mit dem möglichen Fehler zusammenhängt.
Für Patient:innen ist das Verfahren grundsätzlich kostenfrei. Eigene Ausgaben, zum Beispiel für eine anwaltliche Vertretung, müssen allerdings selbst getragen werden. Wichtig ist außerdem: Die genauen Regeln und Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Ärztekammer.
In der Regel werden die Behandlungsunterlagen geprüft und medizinische Sachverständige hinzugezogen. Patient:innen können sich meist vorab zur Person der sachverständigen Person und zum Fragenkatalog äußern und später auch zum Gutachten Stellung nehmen.
Der Vorteil: Ein solcher Weg kann helfen, einen Behandlungsfehlervorwurf außergerichtlich zu klären und damit ein langes und kostenintensives Gerichtsverfahren möglicherweise zu vermeiden. Die abschließende Bewertung kann außerdem eine Grundlage für eine Einigung mit Ärzt:innen, Kliniken oder deren Haftpflichtversicherungen sein - sie ist aber nicht bindend!
Und wichtig: Auch wenn Sie diesen Weg wählen, bleibt Ihnen grundsätzlich weiterhin die Möglichkeit, den Fall später vor Gericht klären zu lassen.
Welcher Gutachtenweg gewählt wurde, prägt den Auftrag, die verfügbaren Unterlagen und die Rolle der sachverständigen Person. In Teil 2 unserer Artikelreihe erfahren Sie, wie Sie prüfen können, ob Fachkompetenz, Gutachtenauftrag, Unterlagen und Sachverhaltsdarstellung eine belastbare Grundlage bilden.
Eine persönliche Anmerkung
Wir wissen aus eigener Erfahrung, wie belastend der Weg der Aufklärung nach einem schweren Behandlungsfehler sein kann. Die intensive Beschäftigung mit Patientenakten, Behandlungsverläufen und Gutachten kostet oft viel Kraft – emotional, organisatorisch und nicht selten auch finanziell. Die erneute und sehr detaillierte Auseinandersetzung mit dem Erlebten kann zudem unter Umständen retraumatisierend wirken.
Achten Sie deshalb auch auf sich selbst und holen Sie sich, wenn möglich, Unterstützung. Das kann juristische oder psychologische Begleitung sein, aber auch ganz praktische Hilfe dabei, Aufgaben zu teilen und nicht alles allein tragen zu müssen.
Disclaimer
Dieser Beitrag ersetzt keine medizinische oder juristische Prüfung. Er soll Betroffenen helfen, ein Gutachten strukturierter zu lesen und gezielter mögliche Schwachstellen zu erkennen. Er stützt sich auf folgende Quellen:
Medizinischer Dienst Bund (Hrsg.): Begutachtungsleitfaden Behandlungsfehler und Pflegefehler, Stand: 16. April 2026.
Bundesärztekammer: BÄK-Curriculum „Medizinische Begutachtung“, 3. Auflage, 13.03.2025. Für Anforderungen und Qualifikation medizinischer Gutachter:innen
Zivilprozessordnung, insbesondere §§ 404, 404a, 407, 407a, 410 und 411 ZPO zu Gerichtsgutachten
Sozialgesetzbuch SGB V §§ 66, 275 Abs. 3 Nr. 4, Abs. 5 und 6 sowie § 277 zu Krankenkassenunterstützung und Gutachten des Medizinischen Diensts
Bundesärztekammer, Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bei den Landesärztekammern, abgerufen am 22.8.2026
AWMF-Registernummer 094/001: Allgemeine Grundlagen der medizinischen Begutachtung, Entwicklungsstufe S2k, federführende Gesellschaft: Deutsche Gesellschaft für neurowissenschaftliche Begutachtung (DGNB), Stand: Januar 2019 (gültig bis 2024, aktuell nicht abrufbar, archivierte Datei hier)
Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG), Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht: Empfehlungen zur Abfassung von Gutachten in Arzthaftungsprozessen, Stand: November 2000.




