Behandlungsfehler bewerten: Standard, Schaden und Kausalität
- 21. Aug.
- 5 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 22. Aug.
Wie kommen medizinische Gutachten zu ihrem Ergebnis – welche Rolle spielt der Facharztstandard?
Dieser Artikel ist Teil 3 unserer Artikelreihe “Medizinische Gutachten - was Betroffene wissen müssen”. Gutachten spielen bei der Aufklärung eine zentrale Rolle – gleichzeitig ist es für Betroffene ohne medizinisches Fachwissen oft schwer einzuschätzen, wie belastbar eine Bewertung tatsächlich ist. Unsere Artikelreihe erklärt deshalb, welche Arten von Gutachten es gibt, worauf bei Sachverständigen, Auftrag und Unterlagen zu achten ist, wie Fehler, Schaden und Kausalität bewertet werden und welche Möglichkeiten Betroffene bei Zweifeln haben.
Welcher fachliche Standard galt zum Zeitpunkt der Behandlung?
In Deutschland muss eine medizinische Behandlung nach den jeweils geltenden fachlichen Standards erbracht werden.
Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn die Behandlung vom zum Zeitpunkt der Behandlung geltenden fachlichen Standard abweicht. Für mögliche Schadensersatzansprüche ist zusätzlich entscheidend, ob dadurch ein Gesundheitsschaden entstanden ist und ob der Fehler für diesen Schaden ursächlich war.
Wurde der Facharztstandard eingehalten?
Die entscheidende Frage lautet nicht: Was wäre rückblickend besser gewesen? Sondern: Entsprach die Behandlung in der damaligen Situation dem fachlichen Standard? Gutachter:innen müssen sich dafür in die Situation der behandelnden Ärzt:innen oder Pflegefachpersonen zum damaligen Zeitpunkt hineinversetzen.
Wichtig ist: Nicht jede Behandlung, die Patient:innen als schlecht oder unbefriedigend erlebt haben, ist automatisch ein Behandlungsfehler. Die ärztliche Seite schuldet keinen Behandlungserfolg, es geht um die Einhaltung des zum damaligen Zeitpunkt geltenden fachlichen Standards.
Der Facharztstandard beschreibt, welches Vorgehen von einer sorgfältig handelnden, entsprechend qualifizierten Fachperson in der konkreten Behandlungssituation nach dem damaligen Stand von Wissenschaft und fachlicher Erfahrung erwartet werden konnte. Für die ärztliche Behandlung ist regelmäßig der Facharztstandard des jeweiligen Fachgebiets maßgeblich. Ein Gutachten sollte deshalb nachvollziehbar erklären, welcher fachliche Standard zum Zeitpunkt der Behandlung galt.
Zur Begründung können unter anderem herangezogen werden:
medizinische Leitlinien
Richtlinien
pflegerische Expertenstandards
Empfehlungen von Fachgesellschaften
medizinische Fachliteratur
Medizinische Leitlinien spielen dabei eine wichtige Rolle. Sie geben Behandler:innen Orientierung und Empfehlungen für Diagnostik und Therapie, sind aber nicht in jedem Fall zwingend bindend. Eine Abweichung von einer Leitlinie kann medizinisch vertretbar sein. Für die gutachterliche Bewertung sollte dann nachvollziehbar erläutert werden, warum die Abweichung im konkreten Fall fachlich vertretbar war.
Das können Betroffene prüfen:
Wird der zum Zeitpunkt der Behandlung bestehende, allgemein anerkannte fachliche Standard benannt?
Wird erklärt, warum dieser Standard für den konkreten Fall relevant ist?
Wird der tatsächliche Behandlungsverlauf mit diesem Standard verglichen?
Wird bei einer Abweichung erklärt, ob diese medizinisch vertretbar war?
Welche Rolle spielt die medizinische Dokumentation?
Medizinische Dokumentation als Grundlage
Auch Dokumentationslücken oder Widersprüche können für die Bewertung bedeutsam sein. Fehlt die Dokumentation einer medizinisch gebotenen wesentlichen Maßnahme oder ihres Ergebnisses, kann gesetzlich vermutet werden, dass die Maßnahme nicht durchgeführt wurde. Nicht jede Lücke hat jedoch diese Folge. Mehr zur Prüfung der Behandlungsunterlagen erfahren Sie in Teil 2 unserer Artikelreihe
Fehler, Schaden und Kausalität müssen getrennt bewertet werden
Nach der Bewertung des Behandlungsverlaufs sollte das Gutachten zu einem nachvollziehbaren Ergebnis kommen.
Dabei müssen im Kern drei Fragen beantwortet werden:
Lag eine Abweichung vom fachlichen Standard vor?
Ist dadurch ein Gesundheitsschaden entstanden?
Wurde dieser Schaden durch den Fehler verursacht – besteht also ein kausaler Zusammenhang?
Gerade die Frage zur Kausalität ist entscheidend:
Es kann einen Fehler geben, ohne dass daraus ein nachweisbarer Gesundheitsschaden entstanden ist.
Umgekehrt kann ein schwerer Gesundheitsschaden eintreten, ohne dass ein Behandlungsfehler feststellbar ist – zum Beispiel bei einer Komplikation, die zum allgemeinen Risiko einer Operation gehört. In solchen Fällen muss das Gutachten insbesondere zwischen einer Komplikation und einem durch einen Behandlungsfehler verursachten Schaden unterscheiden.
Es kann außerdem ein Fehler vorliegen, bei dem unklar bleibt, ob genau dieser Fehler den eingetretenen Schaden verursacht hat.
Wird ein Fehler mit daraus entstandenem Gesundheitsschaden festgestellt, sollte das Gutachten nachvollziehbar darlegen, was bei fachgerechtem Vorgehen wahrscheinlich geschehen wäre.
Zum Beispiel:
Hätte eine frühere Diagnose den Schaden verhindert oder verringert?
Hätte eine andere Behandlung zu einem anderen Verlauf geführt?
Hätte eine rechtzeitige Befunderhebung den Schaden vermeiden können?
Hätte eine bessere Organisation den Verlauf verändert?
Wird ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Fehler und Schaden verneint, sollte ebenfalls nachvollziehbar erklärt werden, warum.
Werden die Fragen am Ende nachvollziehbar beantwortet?
Am Ende eines Gutachtens sollte - insbesondere bei einem Gerichtsgutachten - der Fragenkatalog noch einmal zusammenfassend beantwortet werden. Die kurzen Antworten sollten sich schlüssig aus der vorherigen Darstellung des Sachverhalts und der medizinischen Bewertung ergeben.
Betroffene können dabei prüfen:
Wird der Gutachtenauftrag bzw. der Fragenkatalog vollständig beantwortet?
Werden die einzelnen Fragen klar beantwortet?
Wird der konkrete Behandlungsfehler-Vorwurf bejaht oder verneint?
Passen die Antworten zum ausführlichen Bewertungsteil?
Bei Gerichtsgutachten: Hat sich die sachverständige Person an den vorgegebenen Prüfauftrag gehalten?
Fallen Aspekte auf, die möglicherweise nicht berücksichtigt wurden, weil sie vom gerichtlichen Prüfauftrag nicht erfasst waren?
Die Rolle von Literaturangaben
Ein Gutachten sollte nachvollziehbar erkennen lassen, auf welche fachlichen Grundlagen sich die Bewertung stützt. Soweit Leitlinien, Richtlinien, Fachliteratur oder andere fachliche Standards für die Beurteilung maßgeblich sind, sollten diese konkret benannt werden. Das ist besonders wichtig, wenn die Bewertung entscheidend davon abhängt, welcher medizinische Standard zum Behandlungszeitpunkt galt.
Wann es zu Beweiserleichterung kommt
Grundsätzlich müssen Betroffene darlegen und beweisen, dass ein Behandlungsfehler vorlag, ein Gesundheitsschaden entstanden ist und zwischen beidem ein ursächlicher Zusammenhang besteht.
Aus Sicht von Fokus Behandlungsfehler führt die aktuelle rechtliche Regelung zu einer strukturellen Schieflage zulasten der Patient:innenseite. Betroffene müssen medizinische Abläufe beurteilen und Zusammenhänge nachweisen, obwohl ihnen regelmäßig die fachliche Expertise fehlt und wesentliche Informationen zunächst ausschließlich bei den Behandelnden bzw. in der medizinischen Dokumentation liegen. Gerade bei komplexen Verläufen kann es deshalb außerordentlich schwierig sein, einen Fehler und seine Folgen so nachzuweisen, wie es für die Durchsetzung von Ansprüchen erforderlich ist.
Wichtig zu wissen ist: Das Gesetz sieht in bestimmten Konstellationen Beweiserleichterungen bis hin zu einer Umkehr der Beweislast vor. Für Betroffene kann das den Ausgang eines Verfahrens entscheidend verändern: Sie müssen den ursächlichen Zusammenhang zwischen Fehler und Schaden dann nicht mehr in gleicher Weise selbst nachweisen. Je nach Fallkonstellation verlagert sich die Beweislast vielmehr auf die Behandlerseite, die darlegen muss, dass der Schaden auch bei fachgerechtem Vorgehen eingetreten wäre.
Solche Beweiserleichterungen können insbesondere bei groben Behandlungsfehlern und unter bestimmten Voraussetzungen bei Befunderhebungsfehlern eine Rolle spielen. Auch Dokumentationsmängel können beweisrechtliche Folgen haben. Für mögliche Schadensersatzansprüche ist zusätzlich entscheidend, ob dadurch ein Gesundheitsschaden entstanden ist und ob der Fehler für diesen Schaden ursächlich war.
Auch nach einer sorgfältigen Prüfung können Fragen, Widersprüche oder Zweifel am Ergebnis eines Gutachtens bleiben. In Teil 4 unserer Artikelreihe erfahren Sie, wie Sie Kritikpunkte strukturiert festhalten und welche weiteren Schritte je nach Art des Gutachtens möglich sind.
Eine persönliche Anmerkung
Wir wissen aus eigener Erfahrung, wie belastend der Weg der Aufklärung nach einem schweren Behandlungsfehler sein kann. Die intensive Beschäftigung mit Patientenakten, Behandlungsverläufen und Gutachten kostet oft viel Kraft – emotional, organisatorisch und nicht selten auch finanziell. Die erneute und sehr detaillierte Auseinandersetzung mit dem Erlebten kann zudem unter Umständen retraumatisierend wirken.
Achten Sie deshalb auch auf sich selbst und holen Sie sich, wenn möglich, Unterstützung. Das kann juristische oder psychologische Begleitung sein, aber auch ganz praktische Hilfe dabei, Aufgaben zu teilen und nicht alles allein tragen zu müssen.
Disclaimer
Dieser Beitrag ersetzt keine medizinische oder juristische Prüfung. Er soll Betroffenen helfen, ein Gutachten strukturierter zu lesen und gezielter mögliche Schwachstellen zu erkennen. Er stützt sich auf folgende Quellen:
Rechtsgrundlagen
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), insbesondere § 630a Abs. 2 – Behandlung nach den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards; §§ 630f und 630h – Dokumentationspflichten und beweisrechtliche Folgen von Dokumentationsmängeln sowie Beweiserleichterungen in bestimmten Konstellationen
Zivilprozessordnung (ZPO), insbesondere §§ 404a, 407a und 411 – gerichtliche Leitung der Tätigkeit von Sachverständigen, Bindung an den Gutachtenauftrag sowie schriftliche Gutachtenerstattung, Erläuterung und Ergänzungsfragen.
GMS-Artikel zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15. April 2014 – VI ZR 382/12, abgerufen am 22.8.2026.
Deutsches Ärzteblatt zum Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 23. Februar 2021 – VI ZR 44/20 , abgerufen am 22.8.2026
Fachliche Quellen und Verfahrensinformationen
Medizinischer Dienst Bund (Hrsg.): Begutachtungsleitfaden Behandlungsfehler und Pflegefehler, Stand: 16. April 2026.
Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG), Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht: Empfehlungen zur Abfassung von Gutachten in Arzthaftungsprozessen, Stand: November 2000.
AWMF-Registernummer 094/001: Allgemeine Grundlagen der medizinischen Begutachtung, Entwicklungsstufe S2k, federführende Gesellschaft: Deutsche Gesellschaft für neurowissenschaftliche Begutachtung (DGNB), Stand: Januar 2019 (gültig bis 2024, aktuell nicht abrufbar, archivierte Datei hier)



