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Pressekommentar zu neuem Gesetzentwurf Patientenrechtegesetz

  • 8. Juli
  • 2 Min. Lesezeit
  • Joachim Greuner, 2. Vorsitzender Fokus Behandlungsfehler e.V., ©Henning Angerer

Joachim Greuner, Jurist, ist 2. Vorstandsvorsitzender und Finanzwart von Fokus Behandlungsfehler e.V. © Henning Angerer


Berlin / Hamburg, 8. 7. 2026 – Der Bundestag debattiert am Donnerstagabend in erster Lesung über einen Gesetzentwurf der Grünen zur Änderung des Patientenrechtegesetzes (9.7.26, 20:15 Uhr, Top ZP14). Fokus Behandlungsfehler e.V. sieht darin einen wichtigen Reformvorstoß, um die Rechte von Betroffenen nach Behandlungsfehlern zu stärken.


Joachim Greuner, 2. Vorsitzende des Vereins kommentiert:


„Dass Patient:innenrechte wieder auf die parlamentarische Tagesordnung kommen, ist ein wichtiger und überfälliger Schritt. Der Gesetzentwurf greift zentrale Punkte auf, die für Betroffene im Ernstfall entscheidend sind: Informations- und Aufklärungspflichten der Behandelnden, Organisationsverantwortung, angemessene Dokumentation, Zugang zu behandlungsrelevanten Unterlagen, verbindlichere Unterstützung durch Krankenkassen, faire Beweisregeln und einheitliche Standards für medizinische Gutachten. 


Besonders wichtig ist, dass der Gesetzentwurf Organisationsverantwortung stärker berücksichtigt. Nach schweren Schäden muss auch gefragt werden, welche Rolle Personalmangel, mangelhafte Abläufe, unklare Zuständigkeiten oder Defizite in Organisation und Dokumentation gespielt haben. 


Auch faire Beweisregeln sind zentral. Sie sind kein Sondervorteil, sondern eine Frage des Anstands gegenüber Geschädigten. Sie gleichen aus, dass Patient:innen und Angehörige Fehler und Kausalität oft gegen ein erhebliches Wissens- und Informationsgefälle nachweisen müssen.


Entscheidend ist aus unserer Sicht, dass Rechte im Ernstfall praktisch durchsetzbar werden: durch vollständige und zügig bereitgestellte Behandlungsunterlagen, einheitliche Qualitätsstandards für medizinische Gutachten und verbindlichere Unterstützung der Krankenkassen.


Wir appellieren an die Regierungsfraktionen, den Gesetzesentwurf ernsthaft und sachlich zu prüfen. Dazu gehört auch das Einbeziehen und Anhören der Erfahrungswerte von Betroffenen, die zwangsläufig die Schwachstellen der aktuellen Patientenrechtegesetzgebung selbst erfahren mussten. Patient:innenrechte dürfen nicht zwischen Regierung, Opposition und berufsständischen Interessenvertretungen zerrieben werden.


Das bisherige System macht es allen schwer: Es zwingt Betroffene in jahrelange Verfahren, setzt Behandelnde unter Abwehrdruck und verhindert zu oft, dass aus Fehlern strukturell gelernt wird.”


Weiterführende Informationen:

Logo Fokus Behandlungsfehler e.V.

Achtung Redaktionen: Schriftliche Rückfragen bitte an info@fokus-behandlungsfehler.de. Telefonkontakt zu Joachim Greuner, 2. Vorsitzender, Tel. 0176-32539376.



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