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Der Fall Emilia: Fragen an unser Gesundheitssystem

7. Okt.
4 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 8. Okt.


Endlich gibt es ein Urteil gegen den Narkosearzt im Fall der kleinen Emilia aus Kronberg. Für Fokus Behandlungsfehler e.V. bleibt die Frage, wie es so weit kommen konnte und welche Konsequenzen daraus für die Patient:innensicherheit gezogen werden.



Emilia war vier Jahre alt. Sie starb nach einer ambulanten zahnärztlichen Behandlung unter Vollnarkose an den Folgen einer Sepsis durch mehrfach verwendetes und dadurch verunreinigtes Propofol. Drei weitere Kinder des gleichen Behandlungstages erkrankten ebenfalls schwer und überlebten.


Doch der Fall Emilia ist mehr als die Geschichte eines schweren Behandlungsfehlers. Denn in den aktuellen gerichtlichen Feststellungen ging es insbesondere auch um die Frage, was nach dem vorausgegangenen Behandlungsfehler geschah – und warum über lange Zeit keine ausreichende medizinische Hilfe für Emilia und die anderen betroffenen Kinder veranlasst wurde.


Nach dem jetzt ergangenen Urteil des Landgerichts Frankfurt wurde der Arzt wegen Mordes an Emilia durch Unterlassen in Verdeckungsabsicht sowie wegen versuchten Mordes durch Unterlassen in Verdeckungsabsicht an den drei weiteren Kindern verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Arzt den Rettungsdienst erst verspätet alarmierte, um seine vorangegangenen Fehler zu verdecken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


Der Bundesgerichtshof hatte in diesem Fall im Januar 2026 darauf hingewiesen, dass die Frage der Verdeckungsabsicht als Mordmerkmal vom ersten Gericht nicht ausreichend geprüft worden war. Insbesondere hätte berücksichtigt werden müssen, warum trotz der Möglichkeit einer Krankenhauseinweisung keine entsprechende Hilfe veranlasst wurde und warum die Angehörigen der drei weiteren betroffenen Kinder trotz der erkennbaren Komplikationen über längere Zeit hingehalten wurden.


Wir fragen: Warum kann so etwas passieren?


Wie kann es dazu kommen, dass ein Arzt keine rechtzeitige Hilfe holt und ein Kind sterben lässt, nur um seine Fehler zu vertuschen?

Wo war das Sicherheitsnetz dieser kleinen Patient:innen?

  1. in Form des weiteren, in der Praxis anwesenden medizinischen und ärztlichen Personals?

  2. in Form der Justiz und der medizinischen Aufsichtsbehörden?


Denn dieser Fall kam nicht aus dem Nichts!


Zum Zeitpunkt der Taten lag bereits ein Strafbefehl aus einem ähnlich gelagerten Verfahren im Jahr 2019 wegen fahrlässiger Tötung einer weiteren Patientin vor. Der Bundesgerichtshof wies auch ausdrücklich auf diesen Umstand hin.


Dieser Strafbefehl war zum Zeitpunkt von Emilias Behandlung jedoch noch nicht rechtskräftig geworden, da der Anästhesist dagegen Einspruch eingelegt hatte. Darüber hinaus waren bei verschiedenen Staatsanwaltschaften bereits mehrere weitere schwere Vorfälle und Auffälligkeiten desselben Arztes aus der Vergangenheit bekannt, deren Verfahren mehrheitlich eingestellt wurden.


Damit stellt sich eine grundlegende Frage: Warum durfte dieser Arzt weiter praktizieren?


Wie kann es sein, dass wiederholte schwerwiegende Vorfälle bekannt sind, Verfahren geführt und eingestellt werden – und die daraus gewonnenen Informationen weder unter Ermittlungsbehörden vernetzt, noch dazu genutzt werden, dass dieser Arzt genauer überprüft und gegebenenfalls aus dem Patient:innenkontakt genommen wird?


Wir als Patient:innen müssen darauf vertrauen können, dass unser Gesundheitssystem uns und unsere Kinder sicher vor solchen auffälligen und bekannten Risiken zuverlässig schützt.

Und dieses Vertrauen kann nicht allein durch mehrheitlich gute Ärztinnen und Ärzte gehalten werden.


Es entsteht auch durch funktionierende Kontrolle, Kommunikation und Konsequenzen.

Und hier geht es auch um die Remonstrationspflicht: Wer als medizinisches oder ärztliches Personal erkennt, dass eine medizinische Situation gefährlich ist oder eine Entscheidung nicht verantwortbar erscheint, darf nicht einfach schweigen und zusehen. Patient:innensicherheit muss Vorrang haben.


Deshalb brauchen wir Veränderungen


Aus Sicht von Fokus Behandlungsfehler e.V. gehört dazu insbesondere:

  • Die Einführung medizinischer Schwerpunktstaatsanwaltschaften. Bei komplexen medizinischen Sachverhalten braucht es besondere medizinische und rechtliche Expertise sowie Erfahrung, um sicher zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz zu unterscheiden, Wiederholungstaten zu erkennen und mögliche strafrechtliche Verantwortlichkeiten konsequent verfolgen zu können. Nur wenn medizinische Sachverhalte fachlich richtig eingeordnet werden, können Patient:innen wirksam geschützt werden.

  • Eine frühzeitigere, bessere und verbindlichere Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaften und Aufsichts-/Approbationsbehörden bei schwerwiegenden Vorwürfen und wiederholten Auffälligkeiten.

  • Eine stärkere Verantwortung der Ärztekammern bei der Erkennung und Bewertung wiederholter oder besonders schwerwiegender Auffälligkeiten.

  • Verbindliche Strukturen, damit relevante Informationen über derart schwere Vorfälle nicht an Zuständigkeits- oder Kommunikationsgrenzen verloren gehen.

  • Eine medizinische Fehler- und Sicherheitskultur, in der Fehler offen angesprochen und aufgearbeitet werden – und in der die Remonstrationspflicht tatsächlich gelebt wird. Wer erkennt, dass eine Patientin oder ein Patient gefährdet ist, muss handeln und darf nicht aus Loyalität, Angst oder anderen Gründen schweigen. Und in derartigen besonders schwerwiegenden Fällen muss ein solches Verhalten auch rechtliche Konsequenzen haben können. Gerade die aktuellen Äußerungen des Vorsitzenden Richters zur Einstellung des Verfahrens gegen die bei Emilias Tod anwesende Zahnärztin sollten Anlass genug sein, diese Strukturen kritisch zu hinterfragen. Die Staatsanwaltschaft will die Frage einer möglichen strafrechtlichen Verantwortung der anwesenden Zahnärztin in diesem Fall nun ebenfalls erneut prüfen.


Es gibt die verschiedensten Arten von Behandlungsfehlern – aber es gehört zur Wahrheit dazu, dass es eben auch derartige, besonders schwerwiegende Fälle gibt.

Was nicht passieren darf, ist, dass derartige Fehler auf Kosten der Patient:innen vertuscht werden oder verborgen bleiben.


Und ebenso wenig darf ein System bekannte Risiken ignorieren oder Informationen über schwerwiegende Vorfälle versanden lassen, bis erneut ein Mensch zu Schaden kommt.


Emilia kann niemand zurückbringen.


Aber wir können aus ihrem Tod Konsequenzen ziehen. Es muss darum gehen, Wiederholungsfehler schneller zu erkennen, Patient:innen besser zu schützen und wirksam zu verhindern, dass bekannte Risiken erneut Menschenleben gefährden.


Denn wir Patient:innen müssen darauf vertrauen können:

  • Wenn ein Arzt oder eine Ärztin wiederholt auffällig wird, schauen die zuständigen Stellen hin.

  • Wenn ein Fehler passiert, wird der Patient oder die Patientin bestmöglich versorgt und geschützt.

  • Wenn eine Person Hilfe braucht, wird ihr geholfen, egal aus welchem Grund sie diese Hilfe benötigt.


Unser Mitgefühl gilt Emilias Familie und allen Familien, die durch diesen Fall Leid erfahren haben.


Disclaimer: 

Wir kennen Emilias Familie nicht persönlich. Dieser Beitrag basiert auf öffentlich zugänglicher Berichterstattung und gibt die Einschätzung von Fokus Behandlungsfehler e. V. wieder. 

Wer den Fall aktuell verfolgt, findet hier außerdem weiterführende Berichte und die juristische Grundlage des Verfahrens:





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